Datenschutz - auch für die KIT-Card ein wichtiges Thema
Alle Daten, die für KIT-Card erhoben werden, werden einzig für die Erstellung und Verwaltung der KIT-Card genutzt. Sie werden nur dann weitergegeben / es wird nur dann Zugriff darauf gewährt, wenn dies zur Aufgabenerfüllung unbedingt nötig ist, in der Regel umfasst das eine Weitergabe an die Bibliothek, das Studierendenwerk und für die Produktion der Karte an CSE und SUM. Der Kreis der Empfänger ist auch von Umfang der Nutzung der Karte abhängig (Übersicht über die Nutzungsmöglichkeiten s. https://www.kitcard.kit.edu/80.php). Eine Nutzung der Daten für einen anderen Zweck, als der, für den sie erhoben worden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn die Karteinhaberin, der Karteninhaber haben dazu ihr explizites Einverständnis erklärt
Die rechtliche Grundlage für die KIT-Card als Studienausweis ergibt sich aus §12, Abs. 1, 3 Landeshochschulgesetz BW (LHG BW) in Verbindung mit § 11 Abs. 3 der "Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)".
Bei der Nutzung der KIT-Card als Mitarbeiter/innen-Ausweis sei auf die einschlägigen Dienstvereinbarungen und Beschlüsse des Präsidiums des KIT verwiesen.
Rechtsgrundlage für die zugehörige Datenverarbeitung knüpft ergänzend zu bereits oben genannten an Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 S. 1 lit. b DS-GVO an. Bei der Nutzung der KITCard als Mitarbeiter/innen-Ausweis zudem an § 15 Landesdatenschutzgesetz BW (LDSG)
Auf und in der Chipkarte gespeicherte Daten
Aufdruck auf der Karte:
Studierende:
-
Bild
-
Titel
-
Vornamen
-
Nachname
-
Matrikelnummer
-
Studienfächer
-
Kartengültigkeit
-
Ausweisnummer
Auf die KIT-Card der Studierenden wird eine eindeutige URL als QR-Code aufgebracht. Diese URL dient zur europaweiten Identifikation des Status. Sie ist durch die in dem QR-Code kodierte ESCN (European Student Card Number) eindeutig jeder KIT-Card für Studierende zugeordnet. Wenn diese für andere Institutionen nutzbar sein soll, so muss die KIT-Card an dem zentralen Server der Initiative registriert werden, wozu ein explizites Einverständnis der Karteninhaberin / des Karteninhabers erforderlich ist. Die Registrierung einer KIT-Card als European Student Card kann unter https://www.bwcard.de/esc-register.php vorgenommen werden.
Mitarbeitende:
-
Bild
-
Titel
-
Vornamen
-
Nachname
-
Kartengültigkeit
-
Ausweisnummer
Daten im Chip:
Chip-Seriennummer, Ausweisnummer, Universitätsschlüssel, Geldbörse, Buchungsberechtigungen für Zeitwirtschaft und Zutrittssysteme
Chip-Seriennr : | = 4 Byte Integer |
Ausweisnummer : | = 12-stellige fortl. Zahl m. Präfix 1580 |
European Student Card Number: | = Nummer, die auch im QR-Code gespeichert ist (nur für Studierende des KIT) |
Universitätsschlüssel : | = "1580" für das KIT |
Universitätsbezeichnung: | = "kit.edu" für das KIT |
Geldbörse (Mensa) : | = Gruppe, Verwaltungsdaten, Börsennr., geheimer Schlüssel |
Gruppe : | = Student, Mitarbeiter, Gast |
Verwaltungsdaten : | = Betriebskennung, hier: Studierendenwerk Karlsruhe |
Börsennummer : |
= 7-stellige eindeutige Zahl |
Alle Daten, die auf der KIT-Card gespeichert sind, können jederzeit unter https://my.scc.kit.edu/shib/accountinformationen.php eingesehen werden.
Weitere Informationen zur Technik der KIT-Card finden Sie hier.
Die oben genannten personenbezogenen Daten werden solange auf und in der KIT-Card gespeichert, wie es für o.g. Zwecke erforderlich ist, d.h. bis zur Rückgabe an das KIT und der Vernichtung der KIT-Card.
Rechte der Karteninhaberinnen und Karteninhaber
Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie folgende Rechte:
- Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DS-GVO beruht (Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO)
- Recht auf Bestätigung, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (Artikel 15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (Artikel 16 DS-GVO)
- Recht auf unverzügliche Löschung der Sie betreffenden Daten (Artikel 17 DS-GVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)
- Recht auf Erhalt der Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b beruht (Artikel 20 DS-GVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten, sofern die Daten nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DS-GVO verarbeitet werden (Artikel 21 DS-GVO)
Sie haben zudem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch das KIT zu beschweren (Artikel 77 DS-GVO). Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Absatz 1 DS-GVO über das KIT ist gemäß § 25 Absatz 1 LDSG: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/).