Nutzung der KIT-Card

Hand mit StudierendenkarteSCC

Bei der Nutzung der KIT-Card sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die KIT-Card ist Eigentum des KIT
  • Jeder Verlust der KIT-Card ist unverzüglich der Ausgabestelle anzuzeigen
  • Auf Anforderung ist die KIT-Card der Campussicherheit auszuhändigen
  • Bei Beendigung der Tätigkeit am KIT ist die KIT-Card an der Ausgabestelle zurückzugeben

 

Das Betreten des KIT Campus Nord ist nur mit gültiger KIT-Card oder einem speziell ausgestellten Zutrittsausweis gestattet, welche der Campus-Sicherheit unaufgefordert vorzulegen sind.

Der Studienausweis berechtigt nicht zum Zugang zum Campus Nord. Bei Bedarf wird für Studierende durch die Campus-Sicherheit ein zusätzlicher Semesterzutrittsausweis hergestellt. Wenden Sie sich dazu an das Ausweisbüro am Campus Nord.

Weitere Informationen zum Zugang zum Campus Nord finden Sie auf den Seiten der Campus-Sicherheit.
 

Die Daten auf dem Chip der KIT-Card sind verschlüsselt und können durch Unberechtigte nicht ausgelesen werden. Lediglich die durch den Hersteller eindeutig einer Karte zugeordnete Seriennummer kann ausgelesen werden. Sollten Sie dies verhindern wollen, so wird Ihnen die Nutzung von handelsüblichen RFID Blockern empfohlen. Beachten Sie dazu auch die Erläuterungen zum Datenschutz und zur Technologie der KIT-Card.